Patrick Pfeiffer Immobilien

Energieausweis

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Energieausweis

Unerlässlich: der Energieausweis Ihrer Immobilie

Energieausweise im Immobilienverkauf: Expertise von Patrick Pfeiffer Immobilien in Straelen, Geldern, Kevelaer und Umgebung

Als Ihr zuverlässiger Immobilienmakler im Herzen von Straelen und Umgebung, legen wir besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Mit unserem tiefen Verständnis für Ihre Anliegen möchten wir Ihnen nicht nur die Bedeutung von Energieausweisen näherbringen, sondern auch ein positives Gefühl vermitteln, wenn es darum geht, Ihre Immobilie in Straelen, Geldern, Kevelaer und Umgebung zu verkaufen oder zu vermieten.

Energieausweise: Ihr Wegweiser für Vertrauen und Transparenz

Die energetische Bewertung von Gebäuden rückt immer mehr ins Bewusstsein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, hat den Stellenwert von Energieausweisen weiter gestärkt. Das GEG bündelt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und betont die Relevanz nachhaltiger Immobilien.

Die Bedeutung des Energieausweises: Vertrauen schaffen, informiert entscheiden

Im Einklang mit dem GEG ist der Energieausweis bei Immobilienverkauf oder -vermietung unverzichtbar.

Dieses Dokument liefert Ihnen wertvolle Einblicke in die Energieeffizienz Ihres Hauses und stärkt Ihr gutes Gefühl als Eigentümer. In einer Zeit, in der Energieeffizienz zunehmend an Bedeutung gewinnt, betonen wir die ökologischen und ökonomischen Vorteile, die sich aus einer energieeffizienten Immobilie ergeben.

Energieausweise für alle Bedürfnisse: Ihre Immobilie im besten Licht

1. Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis, basierend auf theoretischen Berechnungen, eignet sich besonders für Neubauten oder Gebäude mit detaillierten energetischen Informationen. Er bietet Einblicke in den geschätzten Energiebedarf unter Berücksichtigung von Faktoren wie Dämmung, Fensterqualität und Heiztechnik.

2. Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten und wird für bestehende Gebäude genutzt, bei denen ausreichende Verbrauchsinformationen vorhanden sind. Er vermittelt Ihnen einen realistischen Überblick über den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und mehr.

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die Anforderungen an den Energieausweis je nach Baujahr und Art des Wohngebäudes unterschiedlich. Hier sind die Bestimmungen im Detail:

1. Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, errichtet ab 1978:

Für solche Gebäude haben Eigentümer die Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis. Diese Regelung betrifft Wohngebäude, die ab dem Jahr 1978 erbaut wurden. Ein Bedarfsausweis basiert auf energetischen Berechnungen und liefert geschätzte Werte zum Energiebedarf des Gebäudes. Ein Verbrauchsausweis hingegen beruht auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der Bewohner und gibt Einblick in den tatsächlichen Energieverbrauch.

2. Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, erbaut vor 1978:

Hier gelten differenzierte Bestimmungen je nach energetischem Status des Gebäudes:

a. Gebäude mit energetischem Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später:

Wenn das Wohngebäude bereits bei seiner Fertigstellung den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprochen hat oder durch Sanierungsmaßnahmen auf diesen Standard gebracht wurde, haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis.

b. Gebäude ohne energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung 1977:

In diesem Fall ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Ein Bedarfsausweis liefert geschätzte Werte zum Energiebedarf des Gebäudes und berücksichtigt Faktoren wie Dämmung, Heizung und Fensterqualität.

3. Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten:

Unabhängig vom Baujahr haben Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten die Wahl zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis.

4. Denkmalgeschützte Gebäude:

Für denkmalgeschützte Gebäude besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises.

5. Eigennutzung:

Wer seine Immobilie lediglich für den eigenen Gebrauch nutzt und keinerlei Absicht hat, sie zu vermieten oder zu verkaufen, unterliegt nicht der Verpflichtung, einen Energieausweis bereitzuhalten.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Energieausweis dem Käufer oder Mieter als Informationsquelle dienen soll. Er bietet Einblick in die Energieeffizienz eines Gebäudes und unterstützt bei fundierten Entscheidungen. Die Wahl zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis sowie die genaue Einhaltung der Vorschriften gemäß GEG sind von großer Bedeutung, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und den Energieausweis rechtssicher zu gestalten.

Ist eine persönliche Begehung Ihrer Immobilie erforderlich?

Als Immobilienmakler vor Ort verfolgen wir eine andere Vorgehensweise als beim Energieausweis: Wir setzen auf eine gründliche Inspektion Ihrer Immobilie, um den gesamten Prozess optimal zu unterstützen. Anders als die Ausstellenden von Energieausweisen sind wir nicht nur in der Lage, das Gebäude persönlich zu besichtigen, sondern tun dies auch, um Ihnen eine umfassende Beratung und Begleitung bieten zu können.

Während die Bereitstellung von Daten und Fotos ausreichend sein mag, um einen Energieausweis zu erstellen, erkennen wir die Bedeutung einer präzisen Vor-Ort-Besichtigung an. Unsere Expertise ermöglicht es uns, nicht nur die Richtigkeit der Informationen sicherzustellen, sondern auch mögliche Herausforderungen oder Verbesserungspotenziale zu identifizieren, die bei der Vermarktung oder Vermietung Ihrer Immobilie relevant sein könnten.

Besonders in Situationen, in denen ein Käufer nach dem Kauf eventuelle Zweifel am Energieausweis äußert, sind Sie dank unserer sorgfältigen Vorgehensweise besser geschützt. Unsere detaillierte Besichtigung und gründliche Datenerhebung dienen nicht nur Ihrer Sicherheit, sondern unterstützen auch einen reibungslosen und rechtssicheren Verkaufsprozess.

Wenn Sie uns als Immobilienmakler vor Ort wählen, können Sie darauf vertrauen, dass wir den Prozess genau kennen, die Immobilie umfassend inspizieren und Sie während des gesamten Ablaufs bestmöglich unterstützen. Ihre Zufriedenheit und der erfolgreiche Abschluss des Immobiliengeschäfts stehen für uns an erster Stelle.

Patrick Pfeiffer Immobilien ist Ihr engagierter Partner für Immobilienverkauf und -vermietung in Straelen, Geldern, Kevelaer und Umgebung. Unser Ziel ist es, Ihr Vertrauen zu gewinnen und Sie kompetent durch den Prozess zu begleiten. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.

Standorte

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ist eine Marke der
BauInvest Niederrhein GmbH
Venloer Str. 35
47638 Straelen

Tel.: 02834-3890439

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