Patrick Pfeiffer Immobilien

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Patrick Pfeiffer Immobilien

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

AGB

1. Geltungsbereich, Form

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerverträge zwischen Patrick Pfeiffer Immobilien, eine Marke der BauInvest Niederrhein GmbH (nachfolgend als „BauInvest“ bezeichnet) und ihren Kunden, die auf den Abschluss eines notariellen Kauvertrages oder den Abschluss eines Mietvertrages über eine Immobilie gerichtet sind.

1.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass BauInvest in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der BauInvest maßgebend.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax), abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von BauInvest sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn BauInvest dem Kunden Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sie sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.

2.2 Die Vertrag kommt durch schriftliche Erklärung der Parteien über die Erbringung einer Leistung nach Ziff. 3 zustande.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Maklerleistungen. Der Kunde beauftragt BauInvest im Hinblick auf das Auftragsobjekt, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen oder einen Vertragsabschluss zu vermitteln.

3.2 Die näheren Anforderungen bezüglich des Auftragsobjekts ergeben sich aus dem Maklervertrag.

4. Rechte und Pflichten von BauInvest

4.1 BauInvest ist berechtigt, sowohl für den Kunden als auch für dessen Vertragspartner tätig zu werden. Über diesen Umstand setzt BauInvest den Kunden zuvor schriftlich in Kenntnis. Jegliche Art von Doppeltätigkeit verpflichtet BauInvest zu strenger Unparteilichkeit.

4.2 BauInvest darf weitere Vertriebspartner auch ohne Zustimmung des Kunden einschalten.

4.3 BauInvest weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen von dem Kunden bzw. von einem von dem Kunden beauftragten Dritten stammen und von ihr auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. BauInvest gibt diese Informationen lediglich weiter, übernimmt für deren Richtigkeit jedoch keine Haftung. BauInvest ist zu eigenen Nachforschungen nur verpflichtet, sofern dies separat vereinbart wird.

5. Rechte und Pflichten des Kunden

5.1 Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise, sind ausdrücklich nur für den Kunden bestimmt. Dieser verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen und Nachweise. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Nachweise und Informationen bezüglich der Objekte ohne ausdrückliche Zustimmung von BauInvest an Dritte weiterzugeben. Die Zustimmung durch BauInvest muss zuvor schriftlich erteilt werden. Sofern der Kunde gegen diese Verpflichtung verstößt und aufgrund der Weitergabe der Informationen Dritte oder Personen, an die der Dritte die Informationen seinerseits weitergegeben hat, den Vertrag abschließen, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Provision an BauInvest zu entrichten.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, BauInvest unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung des Maklervertrages berühren, in Kenntnis zu setzen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht des Kunden.

5.3 Der Kunde bevollmächtigt BauInvest zur Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten, die Versicherungsunterlagen, Baugenehmigungsunterlagen und alle sonstigen behördlichen Akten, in denen das Verkaufsobjekt dokumentiert ist, ebenso zur Auskunftseinholung bei der Hausverwaltung, sofern eine solche vorhanden ist. Er verpflichtet sich ferner, BauInvest die nötigen Unterlagen, wie bestehende Mietverträge und – falls vorhanden – einen Energiepass für die Dauer dieses Auftrags in Kopie zu überlassen sowie BauInvest und den Kaufinteressenten den Zugang zu dem Objekt zu gewähren.

5.4 Weist BauInvest einen Miet- oder Kaufinteressenten oder ein Objekt nach, von dem der Kunde bereits Kenntnis hat, obliegt es dem Kunden, den Nachweis von BauInvest schriftlich oder in Textform zurückzuweisen.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, das Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich gegenüber BauInvest anzuzeigen und auf erstes Anfordern von BauInvest eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des Hauptvertrages bei BauInvest rückzufragen, ob diese den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Kunde diese Pflicht, so kann er BauInvest nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.

5.7 Wird die Chance von BauInvest, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Kunden vereitelt, hat dieser Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

6. Maklerprovision

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, an BauInvest eine Provision zu zahlen. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem konkreten Auftrag.

6.2 Im Fall der Veräußerung der Immobilie orientiert sich die Provision an dem Wirtschaftswert des Vertrages und errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Kunden (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch von BauInvest nicht.

6.3 Der Provisionsanspruch von BauInvest entsteht und ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Hauptvertrages des Kunden mit dem von BauInvest nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklerauftrags, aber aufgrund der Tätigkeit von BauInvest zustande kommt. Ist der Hauptvertrag auf den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus gerichtet und ist der Käufer des Hauptvertrages Verbraucher, gilt die zusätzliche gesetzliche Fälligkeitsvoraussetzung des § 656d Abs. 1 S. 2 BGB. In diesem Fall werden bei einer Doppeltätigkeit von BauInvest die Parteien des Hauptvertrages in gleicher Höhe zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet.

6.4 Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem in § 3 und in dem Erfassungsbogen genannten Zweck wirtschaftlich entspricht.

6.5 Ist der Hauptvertrag auf den Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum gerichtet, ist BauInvest zudem berechtigt, die Provision von dem Mieter zu verlangen, wenn BauInvest ausschließlich durch diesen mit der Wohnungssuche beauftragt wurde.

7. Aufwendungsersatz

7.1 Im Falle des § 5 Abs. 7 sowie in den Fällen, in denen BauInvest den Maklervertrag aus wichtigem Grund kündigen konnte oder wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt oder der Maklervertrag vorzeitig beendet wird, kann BauInvest nach folgenden Absätzen den Ersatz ihres Aufwands von dem Kunden verlangen.

7.2 Zum Aufwand von BauInvest gehören vor allem die Kosten für Inserate, Exposés, sonstige Prospekte, die Einstellung im Internet, Hinweisschilder sowie sonstige konkret für dieses Projekt aufgewandte Mittel. Nicht zum Aufwand gehören die allgemeinen Geschäftsunkosten von BauInvest sowie deren eigene Arbeitszeit.

7.3 Die Aufwendungen von BauInvest und ihren Angestellten berechnen sich im Fall der Veräußerung einer Immobilie pauschal wie folgt:

Reisekosten: 15,00 € je Fahrt
Telefonkosten: 20,00 € (Pauschale)
Kosten Exposé-Erstellung: 690,00 €
Kosten Energieausweis (Bedarfsausweis): 290,00 €
Kosten Energieausweis (Verbrauchsausweis): 170,00 €
Kosten für die Anfertigung von Kopien und Planungsunterlagen: 0,50 € je Kopie
Fotografie des Objektes / Bearbeitung der Fotos: 890 €
Marketingkosten, Flyer: Abrechnung der tatsächlichen Materialkosten
Marketingkosten, Objektvideo: 390 €
Beantragung Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis, Anliegerbescheinigung etc.: tatsächliche Kosten für das beantragte Dokument zzgl. einer Aufwandspauschale von 35,00 € je Abfrage.

BauInvest bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ihre konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass BauInvest im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind.

7.4. Die Aufwendungen von BauInvest und ihren Angestellten werden im Fall der Vermittlung eines Abschlusses eines Mietvertrages anhand der konkret entstandenen Aufwendungen berechnet.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Der Maklervertrag wird mit einer Festlaufzeit von 6 Monaten abgeschlossen. Der Maklervertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des 6. vollen Kalendermonats. Er endet spätestens nach 9 vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

8.3 Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich gem. Ziff. 1.4. zu erfolgen.

9. Haftung

9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet BauInvest bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Auf Schadensersatz haftet BauInvest – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BauInvest, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von BauInvest jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden BauInvest nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit BauInvest einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Objekts übernommen hat.

9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn BauInvest die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

10. Fotoaufnahmen und Nutzungsrechte

10.1. Der Kunde erteilt BauInvest die unwiderrufliche Erlaubnis, Fotos von den Innenräumen des Objekts sowie Außenaufnahmen zu machen und diese unentgeltlich für Werbezwecke oder sonstige Veröffentlichungen zu nutzen und zu veröffentlichen. Der Name des Kunden wird in diesem Zusammenhang nicht veröffentlicht.

10.2. Darüber hinaus erteilt der Kunde BauInvest die Erlaubnis, den Angebotspreis des entsprechenden Objekts sowie den nach der Auftragserledigung erzielten Kaufpreis im Zusammenhang mit Fotos der durchgeführten Leistungen zu veröffentlichen. Auch in diesem Zusammenhang wird der Name des Kunden nicht veröffentlicht.

10.3. Im Gegenzug stellt BauInvest dem Kunden eine Auswahl der aufgenommenen Fotos in digitaler Form zur Verfügung und räumt ihm diesbezüglich ein einfaches (nicht exklusives), räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen BauInvest und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von BauInvest. BauInvest ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

12.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von BauInvest auf Dritte übertragen.

12.3 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.

Stand 12/2023