Immobilienlexikon
Wann benötigt man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Das Wohnungseigentumsgesetz legt fest, dass für Eigentumswohnungen und Teileigentum eine Abgeschlossenheit gegeben sein muss. Das bedeutet, dass Räume, die ein Alleineigentum bilden sollen, abgeschlossen sein müssen.
Benötigt wird es bei Mehrfamilienhäusern, deren Eigentümer die Wohnungen einzeln verkaufen möchte.
Nur wenn eine Abgeschlossenheit vorliegt, dürfen die Wohnungen in Wohneigentum gewandelt und verkauft werden.
Ist dies nicht der Fall, kann das Mehrfamilienhaus nur als Ganzes veräußert werden.
Eine Abgeschlossenheit liegt praktisch dann vor, wenn eine Wohnung von fremden, anderen Wohnungen getrennt ist. Dabei muss die Abtrennung den Anforderungen der Aufsichtsbehörde entsprechen. Ein Zugang kann direkt von außen oder über einen Vorraum oder ein Treppenhaus möglich sein.
Für die Beantragung bei der zuständigen Baubehörde wird der aktuelle Grundbuchauszug, ein Lageplan der gesamten Anlage und Gebäude und ein Aufteilungsplan (aus dem die Abgeschlossenheit hervorgeht) benötigt.
Immobilien-Fachbegriffe
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Abrisskosten Haus
- Angebotspreis
- Auflassung und Auflassungsvormerkung
- Aufteilungsplan
- Baugenehmigung
- Baujahr
- Bauvoranfrage
- Bebauungsplan
- Besichtigung
- Bieterverfahren
- Bodenrichtwert
- Bruchteilseigentum
- Bruchteilsgemeinschaft
- Denkmalgeschützte Immobilien
- Dienstbarkeiten
- Eigentümergemeinschaft
- Eigentümerversammlung
- Eigentumsübergang
- Einheitswert
- Energieausweis
- Enteignung
- Erwerbsnebenkosten
- Exposé
- Fälligkeit
- Finanzierungszusage
- Flurkarte
- Flurstück
- Flächennutzungsplan
- Gebäudeversicherung
- Gemarkung
- Gemeinschaftseigentum
- Geschossflächenzahl (GFZ)
- Gewährleistungsansprüche
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Grundbuch
- Grundbuchauszug anfordern
- Grundbucheintrag
- Grunderwerbsteuer
- Grundflächenzahl (GRZ)
- Grundriss
- Grundsteuer
- Grundsteuerhebesatz
- Grundstückspreise
- Gutachterausschuss
- Hausgeld
- Hausgeldabrechnung
- Hauspreise
- Hausverwaltung
- Homestaging
- Immobilienagentur
- Immobilienbesichtigung
- Immobilienbüro
- Immobilienmakler
- Immobilienportale
- Immobilienpreisspiegel
- Immobilienservice
- Immobilientausch
- Immobilienverkauf im Alter
- Immobilienvermittler
- Instandhaltungskosten
- Instandhaltungsrücklage
- Kataster
- Käufercourtage
- Kaufnebenkosten
- Kaufvertrag
- Lastenfreiheit
- Leibrente
- Löschungsbewilligung
- Maklercourtage
- Miteigentumsanteil
- Makleralleinauftrag
- Nießbrauch und Nießbrauchrecht
- Notar
- Notarielle Beurkundung
- Notarkosten und Grundbuchkosten
- Nutzfläche
- Privates Veräußerungsgeschäft
- Protokoll Eigentümerversammlung
- Provisionsfrei
- Quadratmeterpreise
- Reallast
- Realteilung
- Sondereigentum
- Sonderumlage
- Sondernutzungsrecht
- Spekulationssteuer
- Teileigentum
- Teilungserklärung
- Teilverkauf
- Übergabeprotokoll
- Umgewandelte Wohnungen
- Umkehrhypothek
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Verkäufercourtage
- Verkaufspreis
- Verkaufsverhandlungen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorfälligkeitszinsen
- Vorkaufsrecht
- Wirtschaftsplan
- Wohnflächenberechnung
- Wohngebäudeversicherung
- Wohngeldabrechnung
- Wohnungseigentumsgesetz
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung
- Zweitwohnsitz
Patrick Pfeiffer Immobilien
ist eine Marke der
BauInvest Niederrhein GmbH
Venloer Str. 35
47638 Straelen
Tel.: 02834-3890439