Patrick Pfeiffer Immobilien
Maklerprovisionen
Maklerprovisionen: Was kommt auf Sie zu?
Der deutsche Immobilienmarkt ist stark nachgefragt und das geringe Angebot an Wohnraum bei gleichzeitig steigender Nachfrage treibt die Preise stetig in die Höhe. Für viele Immobilienkäufer wird dies zu einer echten Herausforderung, insbesondere, weil oft die Kaufnebenkosten, wie etwa die Maklerprovision, nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Bis vor kurzem trugen meist die Käufer die Maklerprovision allein, da die Verkäufer in der Verhandlungsposition oft einen Vorteil hatten. Dies änderte sich jedoch mit der Einführung des neuen Gesetzes zur Maklerprovision, das am 23. Dezember 2020 in Kraft trat. Seitdem müssen Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel zu gleichen Teilen übernehmen, was für eine fairere und gerechtere Kostenverteilung sorgt. Dies gilt insbesondere für den Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Bei Patrick Pfeiffer Immobilien haben wir langjährige Erfahrung auf dem deutschen Immobilienmarkt. Unser Team kennt die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision und steht Ihnen mit umfassendem Fachwissen zur Seite. Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund um Maklerkosten, Kaufnebenkosten und die faire Verteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer.
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Eine Überholung der Regelung war dringend nötig
Was auf dem Mietmarkt schon lange üblich ist, hat auf dem Kaufmarkt länger gebraucht, um sich durchzusetzen. Wer einen Makler engagiert, der muss ihn auch zahlen.
Bisher konnten Eigentümer und Käufer über die Zahlungsmodalitäten verhandeln. Dort, wo eine große Nachfrage nach Immobilien herrscht, haben Käufer kaum Verhandlungsmacht oder die Möglichkeit, die Maklerprovision abzulehnen.
Somit fanden kaum noch Verhandlungen dazu statt, wer für die Maklerprovision aufkommt. Es war Standard, dass der Käufer die Maklerprovision zu übernehmen hat, obwohl meist der Eigentümer einer Immobilie derjenige ist, der den Makler beauftragt.
Das zuständige Bundesministerium erkannte, dass diese Praxis nicht besonders fair ist, und orientierte sich mit dem neuen Gesetz an das Bestellerprinzip aus dem Mietmarkt.
Demnach wird für den Mieter die Maklerprovision nur dann fällig, wenn er den Immobilienmakler beauftragt hat, eine geeignete Wohnung für ihn zu finden.
Allerdings ist es auch hier oftmals der Eigentümer, der den Auftrag zur Vermietung erteilt.
Durch die Beauftragung ergeben sich für den Eigentümer viele Vorteile:
- Die Vermittlungsdauer wird verkürzt, somit auch der Leerstand der Wohnung
- Der meiste organisatorische Aufwand entfällt, z.B. die Beantwortung von Nachrichten und Anrufen und das Organisieren der Termine
- Im Leistungsumfang enthalten ist eine professionelle Wertermittlung, die den marktgerechten Mietpreis ermittelt
Änderungen der Rechtslage bei Maklerprovisionen
Was auf dem Mietmarkt bereits seit Jahren gilt, hat auf dem Kaufmarkt länger gebraucht, um sich durchzusetzen: Wer einen Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen.
Bisher konnten Eigentümer und Käufer frei über die Verteilung der Maklerprovision verhandeln. In Märkten mit hoher Nachfrage, in denen Käufer wenig Verhandlungsmacht hatten, wurde die Provision jedoch meist vollständig auf den Käufer abgewälzt.
Es war gängige Praxis, dass der Käufer die Maklerprovision tragen musste, obwohl der Verkäufer in der Regel den Makler beauftragte.
Das Bundesministerium erkannte diese Ungleichheit und führte mit dem neuen Gesetz eine faire Kostenverteilung ein. Ähnlich dem Bestellerprinzip auf dem Mietmarkt, regelt das Gesetz nun, dass Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel zu gleichen Teilen übernehmen müssen.
Der Eigentümer erteilt den Auftrag
Wird der Makler vom Eigentümer einer Immobilie beauftragt, verpflichtet sich der Verkäufer zunächst zur Übernahme mindestens der Hälfte der Maklerprovision. Die Provision beträgt in der Regel 7,14 % des Kaufpreises, inkl. MwSt..
Im Kaufvertrag kann vereinbart werden, dass sich Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen teilen. In diesem Fall übernimmt jede Partei 3,57 % des Kaufpreises, inkl. MwSt..
Der Käufer erteilt den Auftrag
Wird der Makler vom Käufer beauftragt, die Suche nach einer Immobilie zu übernehmen, greift in der Regel die gesetzliche Vorgabe, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen teilen. Die Provision beträgt in der Regel 7,14 % des Kaufpreises, inkl. MwSt., wobei der Käufer und der Verkäufer jeweils 3,57 % inkl. MwSt. tragen.
Eigentümer und Käufer erteilen den Auftrag
Wird der Immobilienmakler von beiden Seiten – also sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer – beauftragt, wird die Maklerprovision in der Regel zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dies bedeutet, dass beide Parteien jeweils 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises tragen, was einer 50/50-Verteilung der Gesamtprovision von 7,14 % (inkl. MwSt.) entspricht.
Antworten auf die häufigsten Fragen zu Maklerprovisionen
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision wird grundsätzlich nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Derjenige, der den Makler beauftragt hat (meist der Verkäufer), muss zunächst seinen Anteil der Provision zahlen. Erst nach Vorlage eines Zahlungsnachweises ist die andere Partei (meist der Käufer) verpflichtet, ihren Anteil zu zahlen.
Darf der Makler für eine Partei kostenlos tätig werden?
Ja, der Makler kann vereinbaren, dass der Verkäufer die gesamte Provision übernimmt, sodass der Käufer nichts zahlen muss. Allerdings darf der Makler keine Provision vom Käufer verlangen, wenn er mit dem Verkäufer eine kostenlose Tätigkeit vereinbart hat. Dies stellt sicher, dass der Käufer geschützt wird.
Welche Immobilienarten werden von der Neuregelung eingeschlossen?
Die Neuregelung betrifft den Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solcher mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen, wenn diese von Privatpersonen erworben werden. Bei unbebauten Grundstücken, Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern greift das Gesetz nicht.
Wie läuft die Beauftragung eines Maklers ab?
Die Beauftragung eines Maklers muss in schriftlicher Form erfolgen, um Klarheit und Verbindlichkeit für beide Parteien zu gewährleisten. In einem Maklervertrag werden alle wichtigen Vereinbarungen festgehalten, wie zum Beispiel die Höhe der Provision, die Laufzeit des Auftrags und die Pflichten des Maklers. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer von einem transparenten und rechtssicheren Prozess profitieren.
Welche Vorteile entstehen den Käufern und Verkäufern?
Einen Immobilienmakler zu beauftragen lohnt sich auch mit der neuen Gesetzeslage:
- Höhere Verkaufserlöse durch Verhandlungsgeschick und sehr gute Marktkenntnisse
- Keine zusätzliche Kosten durch die im Leistungsportfolio des Maklers enthaltenen Leistungen, wie z.B. die Immobilienbewertung und die Erstellung des Energieausweises
- Zeit- und Aufwandsersparnis
- Absolute Rechtssicherheit bei den Kaufverträgen
- Vorherige Überprüfung der Eignung potentieller Käufer
- Schneller Verkauf durch zielgruppengenaue Vermarktung
- Starke finanzielle Entlastung der Käufer durch das neue Gesetz (bis zu 3,57%, inkl. MwSt., des Kaufpreises)
Was passiert, wenn der Verkauf nicht zustande kommt?
Kommt der Verkauf der Immobilie nicht zustande, ist in der Regel auch keine Maklerprovision fällig. Die Provision wird nur dann fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und somit der Verkauf rechtlich gesichert ist. Etwaige Sondervereinbarungen sollten jedoch immer im Maklervertrag geregelt werden.
Wie hoch ist die Maklerprovision üblicherweise?
Die Maklerprovision variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Die genaue Höhe wird im Maklervertrag festgelegt und richtet sich nach den regionalen Gepflogenheiten. Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision üblicherweise zu gleichen Teilen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Das Fazit zur Maklerprovision
Die neue Gesetzgebung sorgt für mehr Fairness auf dem Immobilienmarkt, insbesondere bei der Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer. Dadurch wird Transparenz geschaffen, und Käufer werden finanziell entlastet. Wir begrüßen diese Entwicklung, da sie zu einer gerechteren Verteilung der Kosten führt.
Für Eigentümer bedeutet dies, dass sie verstärkt auf die Qualität und das Leistungsspektrum der Makler achten. Aspekte wie Erfahrung, Marktkenntnis und regionale Expertise rücken noch stärker in den Fokus.
Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Immobilienmarkt sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir bieten Ihnen eine professionelle und umfassende Betreuung während des gesamten Verkaufsprozesses und sorgen für eine erfolgreiche und rechtssichere Abwicklung.
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